Eröffnungsveranstaltung Fortschreibung Radverkehrskonzept 25.10.2023- ADFC beteiligt

Am 25.10.2023 wurden bei einem Termin des AK Radverkehr des Landkreises Themenvorschläge zu verschiedenen Radverkehrsthemen in Workshops behandelt. Wir konnten dort eine Reihe von Vorschlägen anbringen. Im Vorfeld hatten wir eine Stellungnahme an den Landkreis geschickt. Elemente daraus haben wir in diesem Arbeitskreis diskutiert.

Eine kurze Erläuterung zu den Workshopthemen hier in Kürze in Klammern:

  1. Netzlücken und Netzergänzungen (Wo macht eine Ergänzung des Netzes Sinn bzw. wo können Netzlücken geschlossen werden)
  2. Verbesserung kritischer Stellen (z. B. Beleuchtung, Seitenmarkierung, Markierung kurzer Stellen (z. B. Kurvenbereiche), Drängelgitter o.ä.)
  3. Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV und MIV (bike+ride, park+ride) -
  4. Allgemeiner Inhalt (was könnte die Fortschreibung enthalten, dazu Themen wir Öffentlichkeitsarbeit)

Neben Konrad Bendiek und Tino Fleckenstein vom ADFC waren der VCD mit Dennis Handt, die Polizei Alzenau, das Landratsamt mit mehreren Vertreterinnen vertreten. Aus den Kreistagsfraktionen waren Jochen Grimm (CSU), Manfred Müller (CSU), Theo Grünewald (Grüne) und Michael Baumann (SPD) vertreten. Durch die allgemeine Erkältungslage waren mehrere gesetzte Teilnehmer*innen entschuldigt.

Dies war jetzt erst mal ein Auftakt. Die gesammelten Vorschläge gehen ein in das Radverkehrskonzept des Landkreises, welches dieser in Eigenregie bis 2025 erstellen will. Daran sollen auch die relevanten Akteure beteiligt werden.

 

Einleitung

Fortschreibung Radverkehrskonzept Landkreis Aschaffenburg

Stellungnahme des

ADFC Aschaffenburg – Miltenberg e.V.

Sitzung des AK Radverkehr des Landkreises Aschaffenburg am 25.10.2023

Einleitung

Radverkehr findet deutlich mehr statt als in der Vergangenheit. Daraus leitet sich ein Handlungsbedarf ab, der eigentlich nicht noch weiter aufgeschoben werden darf. Der Ansatz wäre, in Maßnahmen einzusteigen, auch wenn das letzte Planungskonzept noch diskutiert wird. Ein Ansatz aus den Niederlanden, den wir kennenlernen durften lautet:

Just do it!

Radverkehr ist aktuell deutlichen Veränderungen unterworfen:

  • Die Geschwindigkeiten im Radverkehr steigen, Elektromobilität wird mit geringem Aufwand realisiert.

  • Die Anzahl der Radfahrenden steigt stark. Darauf weisen Zähldaten hin, aber auch die Verkaufszahlen von Fahrrädern und Pedelecs. Die Anzahl der verkauften Pedelecs pro Jahr liegt bei ca, 2,0 Mio.

  • Die Art der Räder ändert sich: Lastenräder und Fahrräder mit Transportanhänger erfreuen sich einer steigenden Verbreitung.

 

Auf diese Sachverhalte muss die Infrastruktur eingestellt werden.

Unbeantwortet ist unseres Erachtens die Frage, was geschieht, wenn einzelne Kommunen oder andere Akteure nicht „mitspielen“. Dies zeigt sich aktuell beim Mainradweg in Kleinostheim, der Weiterentwicklung der Radverbindung Alzenau-Aschaffenburg (DB in Mainaschaff, Gemeinde Kleinostheim betreffend Rennstraße) oder einzelnen Stellen Kahltal-Spessart-Radweg

Qualitätsanforderungen

Für die Hauptrouten (Hauptwege und Verbindungen) sollen definierte Qualitätsanforderungen gelten:

Grundlage: ERA2010 und RaST 2006 /Neufassung ERA

Der aktuelle Kenntnisstand zur Führung des Radverkehrs wird in den gängigen Entwurfsregel-werken - vor allem in den neu überarbeiteten „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) der FGSV oder den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) - sowie in den verkehrsrechtlichen Vorschriften (Straßenverkehrs-Ordnung - StVO und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO) dokumentiert. Bezüglich der ERA ist eine Neuauflage in Arbeit. Die daraus neu resultierenden Anforderungen, die dann dem Forschungsstand entsprechenden sollten dann auch zur Anwendung kommen.

Grundlage: Technisches Regelwerk „E Klima 2022 – Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“.

Am 24.03.2021 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts klargestellt: Es ist in Deutschland alles Gebotene zu tun, um den menschengemachten Klimawandel in beherrschbaren Grenzen zu halten. Eine Folge aus dem Urteil ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das verbindliche Reduktionsziele vorschreibt. Für den Bereich der Verkehrsplanung machen die E Klima 2022 erste Vorgaben. Die Broschüre haben wir diese Stellungnahme als Anlage beigelegt. Darin heisst es u.a. „Die Belange des (…) Rad- und Fußverkehrs sind generell gegenüber den Belangen des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs zu priorisieren.“.

Grundlage: Musterlösungen Freistaat Bayern 2023/2024

Für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen werden zur Zeit ein Katalog von Musterlösungen durch den Freistaat Bayern/AGFK Bayern e.V. erarbeitet. Diese wären dann heranzuziehen bei der Gestaltung von RVA, wenn diese umfassend vorliegen. Diese beziehen sich stark auf die ERA.

Grundlage: REMOSI-Gutachten – Kapitel 7.3

Der Abschnitt 7.3.1. enthält wesentliche Aussagen zum Radverkehr. Diesen Anforderungen schließen wir uns als ADFC ausdrücklich an.

Das Remosi-Gutachten hat auch Aussagen zu zusätzlichen Mainquerungen gemacht. Im Landkreis Aschaffenburg geht es dabei um die Mainquerung zwischen Stockstadt und Mainaschaff. Hier sind ja erhebliche Potentiale nachgewiesen. Auf die Netzbedeutung dieser Querung hat der ADFC in den vergangenen Jahren schon mehrfach hingewiesen, geht es doch um die einzige sinnvolle Verbindung von Stockstadt/Bachgau zur Mainebene und zum nördlichen Landkreis.

Anforderungen des ADFC (Stellungnahme AK Radverkehr 25.10.2023)

Zusätzliche Themenpunkte Radverkehrsanlagen:

Priorisierung der Radverkehrsförderung auf die Hauptachsen.

Gute Radverkehrsanlagen werden primär dort benötigt wo viele Menschen ansässig sind. Dies wäre konkret die Mainebene mit den anliegenden Gemeinden mit relativ großen Einwohnerzahlen. Dies wären u.a. die folgenden Routenbeispiele

  • Kahl – Karlstein - Kleinostheim – Mainaschaff - AB/RS-Route

  • Bachgau – Großostheim – Nilkheim – Aschaffenburg

  • Aschafftal

Also wären dies allgemein die Zufahrtskorridore nach Aschaffenburg. Für das Netz wäre es nach Einschätzung des ADFC prioritär diese Verbindungen möglichst zeitnah auf einen hohen Standard zu bringen. Die Überlegung hierzu wäre für diese wichtigen Verbindungen die Förderquote des Landkreises (siehe Förderrichtlinie) ggf. deutlich über die 30 % hinaus zu erhöhen.

Der Klimawandel wartet bekanntlich nicht. Maßgeblich wäre Maßnahmen, die ohne große baulichen Aufwand angegangen werden kurzfristig in die Umsetzung zu gehen!

Soweit möglich innerorts Führung als Fahrradstraßen (mit Kfz-Freigabe) und Aufhebung von Benutzungspflichten

Dies wäre eine schnelle und relativ preisgünstige Maßnahme um gerade innerorts die Verhältnisse maßgeblich zu ändern.

In der VwV-StVO – wurde der Passus neu gefasst, wonach zusätzliche Handlungsspielräume entstehen:

Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.“

Die qualitativen Kriterien für Fahrradstraßen sollten eingehalten wreden wie Fahrbahnbreite, Sicherheitsabstände zu parkenden PKW. Siehe dazu auch die AGFK-Musterlösung (Anlage). Auch eine Gestaltung der Fahrradstraßen in Form von Einbahnstraßen wäre denkbar. Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen z.B. in Darmstadt.

Die Benutzungspflicht ist bei gegebenen unzureichenden Radwegen oder Radverkehrsanlagen mit beträchtlichen Nutzungskonflikten mit dem Fußverkehr aufzuheben und generell zu überprüfen. Diesbezüglich wurden in Städten wie Hanau oder Aschaffenburg oder in einigen Gemeinden im Landkreis schon einige Benutzungspflichten zurückgenommen. Dies ist auch im Landkreis durchaus ein Thema.

Temporeduktion für den Kraftverkehr außerorts

Bei schwach belasteten Straßen ohne eigene Radverkehrsanlage sollten die zulässige Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt werden. Oft sind die Straßen auch baulich nicht so ausgelegt, dass dort 100 km/h sicher gefahren werden können. Diese Maßnahme wäre eine Steigerung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Einbringen der Konzepte Radschnellwege Aschafftal und AB-HU

Diese müssen natürlich ebenso Eingang in das RVK finden.

Für Aschafftal liegt die Machbarkeitsstudie mit NUK vor.

Für AB-HU ist die Potentialanalyse vorliegend.

Hierzu ein Hinweis auf neue gesetzliche Regelungen im Land Bayern.

Baulastträgerschaft bei Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern kann auf Land übertragen werden! Dies wäre ein Vorschlag an betroffene Gemeinden.

Gesetz zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern
(Bayerisches Radgesetz – BayRadG) Vom 24. Juli 2023

Art. 6

Sonderbaulast für Radschnellverbindungen

1Auf Antrag einer Gemeinde mit bis zu 25 000 Einwohnern kann der Freistaat Bayern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag Planung und Bau für im Ausbauplan nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 enthaltene Radschnellverbindungen übernehmen. 2Art. 42 Abs. 1 Satz 2 bis 4 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes gilt entsprechend.

Einbringen örtlicher RVK und Mobilitätskonzepte

In verschiedenen Gemeinden existieren bereits konzeptionelle Ausarbeitungen in Form von Radverkehrskonzepten oder Verkehrsentwicklungsplänen.

Siehe Beispiele

  • Großostheim

  • Bessenbach (nicht beschlossen)

  • Goldbach – Hösbach

  • Ausarbeitung Verkehrsentwicklungsplan Kleinostheim

  • ISEK Kahl

  • Überlegungen aus Stockstadt und Mainaschaff

Hinweise zu den definierten bisherigen„Hauptwegen“

Als Anlage wird auf eine gesonderte Aufstellung über den Handlungsbedarf an Staats- und Bundesstraßen beigefügt.

Die vorhergehend geschilderten qualitativen Anforderungen sollten hierbei in besonderem Maße gelten.

Hauptweg AB-Mff-KLM-Karlstein-Kahl

Hierbei gibt es ja Ansätze in der Machbarkeitsstudie AB-HU. Mögliche preisgünstige Sofortmaßnahmen für eine Optimierung und Beschleunigung des Radverkehrs – ohne auf die langfristige Fertigstellung der Machbarkeitsstudie oder eine finale Festlegung der Route zu warten - wären:

  • Rennstraße Kleinostheim als Fahrradstraße mit Landwirtschaft frei

  • Alte Poststraße/Scheblerstraße bis Schützenhaus Fahrradstraße mit Kfz-Freigabe

  • Änderung der Vorfahrtregelungen Bergstraße (ggf. als verkehrsberuhigter Bereich, da ohne Trottoir)

  • Mittelweg als Fahrradstraße mit Landwirtschaft Freitag

  • Aufhebung der Benutzungspflicht in der Ortsdurchfahrt Karlstein (heutige 3308), da der Radweg im Seitenraum die Ansprüche allgemein und für einen Zweirichtungsverkehr im besonderen nicht erfüllt. Zudem ist mit der Umgehung eine Alternative für den Kraftverkehr gegeben.

  • Aufhebung der Benutzungspflicht in der Ortsdurchfahrt Kahl. Der gegebene Radweg auf dem Bordstein ist sehr konfliktträchtig und mit höheren Geschwindigkeiten nicht sicher befahrbar. Die bestehenden Radwege sind als zusätzliche Alternative ohne Benutzungspflicht anzubieten.

  • Für Kahl wäre 30 km in der Ortsdurchfahrt zu überlegen.

Diese Abschnitte sind bzw. könnten dann später Teil eines Radschnellweges oder einer Radvorrangroute werden. Da es sich nicht um bauliche Maßnahmen handelt, wären dies u.U. später veränderbar.

Kahl – Alzenau – Kahltal – Wiesen

Es gelten in Teilen noch die Mängelpunkte aus 2015. Die Verbindung von Alzenau-Stadt nach Michelbach auf dem Kahltal-Spessartradweg ist heute oft, gerade an Wochenende stark belastet.

Entlang der Michelbacher Straße nach Kälberau und Michelbach wären für die außerorts gelegenen Teilstücke alltagstaugliche Radwege erforderlich um hier eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Dies würde auch die Direktheit deutlich verbessern und teilweise Überlastsituation auf dem Kahltalradweg Alzenau – Kälberau entlasten.

Dazu noch folgende Einzelpunkte:

  • Optimierung nötig u.a. am Bahnhof Niedersteinbach (Lückenschluss)

  • Optimierung Knoten Michelbach Richtung Bahnhof / Bereich Schloßstraße. Von 78 sind nur 5 Radfahrer von bei einer Zählung durch die Unterführung gefahren! Der Rest ist über die Kreuzung nach Michelbach eingefahren.

  • Entlang der St 2305 ist ja ein Radweg geplant.

Aus Abhandlung des ADFC 2015:

Für eine Alltagstauglichkeit müssen im Verlauf des Kahltalradweges punktuell Alternativen der Streckenführung entwickelt werden.

Begleitende Hinweise

  • Präsentationen Kahltalradweg mit Fahrtwegalternativen Bendiek/Fleckenstein 2015

Probleme/Mängel/Handlungsbedarf

  • z.T. starke Fußgängerfrequentierung Bereich Alzenau-Kälberau

  • Michelbach: Führung um den Sportplatz des FSV herum, früher konnte hier direkter gefahren werden.

  • Michelbach zum Bahnhof: problematische Querungssituation

  • (...)

Fahrtalternativen für Alltags-Radverkehr

  • Mömbris-Schimborn straßenbegleitender Radweg

  • Von Abzweigung Flederichsmühle über Erlenbach und Blankenbach bis Schöllkrippen auf vorhandenen straßenbegleitenden Radwegen und durch die Orte

Gemeinde-Projektvorschläge direkt an HV

  • Schöllkrippen: Kleinkahl-Schöllkrippen, Asphaltierung geplant

Gemeinde-Projektvorschläge mit direkter Anbindung an die HV

  • Schöllkrippen: Radweg Schöllkrippen – Schneppenbach bachbegleitend

Goldbach – Hösbach – Laufach ( - Heigenbrücken)

Hierzu gibt es ja bereits eine Machbarkeitsstudie für den RSV Aschafftal. Im Stadtgebiet Aschaffenburg sind im Bereich Österreicher Kolonie bereits eine Fahrradstraße eingeführt und diverse Regelungen zur Vorfahrt geändert. Hieran gilt es anzuknüpfen. Nachdem sich eine mögliche Realisierung über Jahre hinzuziehen dürfte, wären kurzfristig zu realisierende Vorschläge anzudenken:

  • Fahrradstraße mit Kfz-Freigabe von AB kommend in der Österreicher Straße Goldbach bis zum Kreisverkehr

  • Fahrradstraße mit Kfz-Freigabe in der Spessartstr. Goldbach und Mühlstraße Hösbach mindestens bis zur Einmündung zur blauen Brücke.

Aschaffenburg-Großostheim

Hierzu gab es Planungen für die St. 3115 über die B 469 hinweg. Wie ist hierbei der Fortgang?

Ein starker Kritikpunkt ist die Überquerung an der Ortsumgehung zur Unteren Stockstädter Straße (Malibu-Querung).

Dazu die Hinweise des ADFC aus 2015:

Entlang der Großostheimer Straße gibt es bereits bis Industriegebiet straßenbegleitend einen Zweirichtungsradweg. Dieser wäre bis Großostheim zu verlängern. Auf Großostheimer Gemarkung gibt es asphaltierte Wege, welche einbezogen werden könnten.

Begleitende Hinweise bez. Großostheim

  • Besprechung Marktgemeinde mit ADFC Herbst 2014

  • Notiz des ADFC zu obigem Gespräch

    Probleme/Mängel/Handlungsbedarf

  • Heutige Führung durch das Nilkheimer Industriegebiet/bzw. Schotterstrecke entlang der Geleise

Hösbach – Keilberg – Waldschaff / Straßbessenbach – Mespelbrunn - Elsavatal

Es gelten die Hinweise zu den Staatsstraßen/Bundesstraßen in der Anlage. Im wesentlichen sind die fehlende Anbindung des Elsavatales an das Oberzentrum Aschaffenburg/Mainebene/Aschafftal ein wesentliches Thema. Zwischen Oberbessenbach und Mespelbrunn ist ein Lückenschluss notwendig. Dazu die Hinweise des ADFC aus 2015:

Probleme/Mängel/Handlungsbedarf

  • Mögliche Verbindung ab Abzweig Hohe-Warte zu einem bestehenden Waldwirtschaftsweg. Diesen ggf. ausbauen. Es bietet sich an, am Limousinenhof vorbei erst einmal straßenbegleitend entlang der B 8 auf derselben Seite zu blieben (keine Querung!) und dann die Anbindung an den bestehenden Waldwirtschaftsweg, welcher über Triebweg und Bessenbachstraße an den straßenbegleitenden Radweg nach Straßbessenbach fortführt zu schaffen.

  • Diese weitgehend schon bestehende Route ist aber eher als Sofortmaßnahme zu betrachten, es fehlen v.a. Die soziale Kontrolle. Langfristig wäre es das Ziel möglichst durchgehend straßenbegleitend die Anbindung zu realisieren (getrichelte Linie)

  • Optimierung der Ortsdurchfahrt in Straßbessenbach prüfen

Gemeinde-Projektvorschläge

  • Bessenbach: St 2312 Bessenbach – Hessenthal

  • Mespelbrunn: Hessenthal Bessenbach

  • Mespelbrunn: Asphaltierung Mespelbrunn – Heimbuchenthal letztes Teilstück

Mainradweg als touristische Route

Hierzu hatte der ADFC schon eine Präsentation für den Mainradweg/Landkreis Aschaffenburg vorgelegt. Aktuell wird ja auf Mainaschaffer Gebiet der Radweg neu ausgeführt. Daneben sehen wir hier noch folgende Punkte:

  • Belagoptimierung am Mainufer Kleinostheim ggf. eine Neuordnung (hierzu läuft gerade die Diskussion in Kleinostheim).

  • Die Umlaufsperre am Friedhof Kleinostheim muss entfallen. Diese stellt ein unnötiges Hindernis auf diesem stark frequentierten Radweg dar.

  • Im weiteren Verlauf (An der Pfingstweide Karlstein und Mainflinger Straße) wäre der dominierenden Verkehrsbeziehung die Vorfahrt zu gewähren (bereits mit Gemeinde Karlstein in Kontakt).

  • Bereich Karlstein bis Mainbrücke. (+500 Radfahrer pro Stunde möglich) wären Maßnahmen erforderlich, da teilweise Überlastsituation.

Anbindungen nach Hessen

Betreffend der Radverbindung Stockstadt – Babenhausen und weiter zum geplanten Radschnellweg Darmstadt – Dieburg ist mit dem dortigen Landkreis/der Stadt die Fortsetzung des von Stockstädter Seite begonnenen alltagstauglichen Radwegs abzustimmen.

Hinweise zu „Verbindungen“

  1. Kleinostheim – Alzenau

An der Bezirksstraße Hörstein gibt es ja Planungen für eine Ampelquerung. Diese sollten ggf. noch einmal betrachtet werden, nachdem dort eine Rampe mit höherem Steigungsgrad vorgesehen ist.

  1. Aschaffenburg – Johannesberg – Mömbris

Hierzu gibt es ja aktuell Planungen für AB-Johannesberg. Diese sollten mit Eingang ins RVK finden.

  1. Hösbach – Feldkahl – Schimborn

Dies wäre als Hauptverbindung zu klassifizieren. Wie ist der Fortgang mit den Planungen Optimierung Stachus und der Anbindung an den Kahltal-Spessart-Radweg in Schimborn?

Die Möglichkeit einer Anbindung der Schöllkrippener Straße ist zu prüfen. Dies gilt insbesondere aufgrund der ggf. nicht geringen Aufwände bei Baumaßnahmen entlang der Staatsstraße bis zum Stacchus.

Hier die Hinweise des ADFC aus 2015:

Diese Route wäre essentiell wegen der Anbindung des kompletten Kahltales inkl. Schöllkrippen und Mömbris an das Aschafftal und damit nach Aschaffenburg.

Vorschlag: Von Hösbach über straßenbegletenden Zweirichtungsradweg mit Anbindung nach Wenighösbach. In Wenighösbach über Kahlgrundstraße kurzer Anstieg bis Abzweigung StStr. 2307. Anbindung an Radweg Hösbach-Feldkahl-Schimborn herstellen.

Bisheriger R-Radweg von Wenighösbach kommend aufgrund starker Steigung ungeeignet.

Begleitende Hinweise

  • Ergebnis Besprechung Markt Hösbach 19.06.2015

Probleme/Mängel/Handlungsbedarf

  • Lücken im Bereich – Vervollständigen!

  • Starke Steigung in Wenighösbach

  • Übergangssituation in Schimborn – am Kreisel

4. Aschaffenburg – Haibach - Straßbessenbach

Siehe hierzu die Hinweise zu Staatsstraße und Bundesstraßen, sowie der Entwurf des RVK Bessenbach.

5. Stockstadt – Industriegebiet Nilkheim

Hierzu gab es mal den Ansatz entlang der AB16 (Obernburger Str. Stockstadt) einen Radweg zu bauen (Thema im Fahrradforum der Stadt Aschaffenburg). Alternativ gibt es heute die (qualitativ) sehr schlechte Strecke in der Verlängerung der Stockstädter Industriestraße. Egal wofür man sich hier entscheidet: der Bedarf ist gegeben und eine alltagstaugliche Lösung zu schaffen.

 

Hinweise zu weiteren Themen

Lastenradförderung

Ähnlich in der Stadt wären hierzu Überlegungen sinnvoll örtliche Lastenradprojekte zu fördern. Dies wäre die Förderung von Lastenrädern in Verleihprojekten, ähnlich, wie dies in der Stadt durch Gesta e.V. betrieben wird. Mittlerweile gibt es einige kleinere Projekte im Landkreis.

Wir würden Projekte im Rahmen einer allgemeinen Verfügbarkeit (kostenloser Verleih)I präferieren gegenüber einem reinen Beschaffungszuschuss.

E-Bike-Ladestationen

Die E-Bike-Ladestationen 'Wald Erfahren' z.B.: Praktikabler wären welche der Variante 'Gepäckschließfach'. Dort der Akku samt Ladegerät eingeschlossen werden während Einkauf etc.

Manche Stationen haben auch keine Schukosteckdose - d.h. wenn es kein Adapterkabel für den eigenen Akku gibt, dann kann man die Ladestationen nicht nutzen.

Landkarte des Landkreises https://www.kreiskarte-ab.app/map.html

Hier könnten noch die Routen des Alltags-Radverkehrs aufgenommen werden, so wie Sie heute bestehen.

Siehe hierzu Beispiel Frankfurt:

https://www.radfahren-ffm.de/219-0-Home.html

Beteiligung Fachverbände

Es ist zwar ein Ansatz einmal im Jahr den AK auf Kreisebene zu machen und dabei ADFC und VCD einzubinden. Die Praxis zeigt aber, dass es sinnvoll wäre, die „Praktikerseite“ bei der Planung von Vorhaben mit Bezug Radverkehr rechtzeitig mit einzubinden. Hinterher über Planungsfehler zu diskutieren stellt beide Seiten nicht zufrieden und erhöht die Kosten (Hinterher wird es immer teurer).

 

© ADFC Aschaffenburg-Miltenberg 2024