
Fahrradmitnahme im ÖPNV
Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV in der Stadt Aschaffenburg und in den beiden Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg
Fahrradmitnahme in Zügen der DB im VAB-Gebiet
- alle Tage ganztägig, nicht bei Schienenersatzverkehr
Fahrräder werden vorbehaltlich der vorhandenen Platzkapazitäten befördert. Montag bis Freitag ist vor 09:00 Uhr zusätzlich zum VAB-Fahrschein die Fahrradkarte Nahverkehr der DB zum jeweils gültigen Tarif zu kaufen (Siehe Abschnitt D. der VAB-Tarifbestimmungen). Gleiches gilt für Fahrten nach Hessen (RMV-VAB-Übergangstarif) Montags bis Freitags vor 09:00 Uhr.
Anmeldung für Gruppen ist ab 6 Personen empfohlen und ab 10 Personen mit Fahrrädern grundsätzlich anmeldepflichtig, und zwar spätestens 7 Tage vor Reiseantritt.
Busse der Stadtwerke Aschaffenburg, Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft mbH, DB Untermainbus (Verkehrsgesellschaft Untermain)
Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr; an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig kostenlos
In Erweiterung der VAB-Beförderungsbedingungen gelten bei der Fahrradmitnahme folgende Bestimmungen:
- Die Fahrradmitnahme zu den o.g. Zeiten setzt voraus, dass im mittleren Einstiegsbereich ausreichend Platz vorhanden ist, bzw. ein ungehinderter Ausstieg von Fahrgästen möglich ist.
- Es können maximal zwei Fahrräder in einem Bus mitgenommen werden.
- Lastenräder sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
- Rollstuhlfahrer und Kinderwägen haben Vorrang vor der Beförderung von Fahrrädern.
- Der Fahrgast ist für den sicheren Halt seines Fahrrades unmittelbar nach dem Zustieg selbst verantwortlich.
- Der Fahrgast haftet für eventuelle Schäden, die durch nicht ausreichende Sicherung seines Fahrrades entstehen.
- Die Stadtwerke Aschaffenburg schließen die Haftung für eventuelle Schäden am Fahrrad generell aus.